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Welche Pflichten Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung haben

13 Juli
Welche Pflichten Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung haben

Das Heizungsgesetz und seine Pflichten zur energetischen Sanierung sorgen bei vielen Hausbesitzern für Verwirrung. Dabei müssen die meisten erst einmal gar nicht so viel tun. Auch wir haben mehrfach über die energetische Sanierung berichtet. Unter anderem auch darüber, dass es steuerliche Vorteile gibt. Kaum ein Thema ist aktuell so umstritten wie die energetische Sanierung. Viele Hauskäufer fragen sich, ob sie ihre Fassade dämmen oder die Heizung austauschen müssen. Diese Fragen beschäftigen vor allem Käufer älterer Häuser.

Sanierungsangst bei Hauskäufern

Unsanierte Altbauten schrecken viele potenzielle Käufer ab. Eine Studie des Immobilienfinanzierers Interhyp zeigt, dass 64 Prozent der 2.000 Befragten alte Gebäude beim Kauf ausschlossen. Nur 6 Prozent lehnten sanierte Bestandsimmobilien ab, und zwölf Prozent sagten Nein zu energieeffizienten Neubauten. Die meisten Menschen haben Angst vor dem hohen Aufwand einer Sanierung. Alte Häuser sind oft schlecht isoliert und haben veraltete Heizungen. Steigende CO2-Preise können die Energiekosten unberechenbar machen. Aber eine Sanierung muss nicht immer aufwendig sein.

Lohnt sich also der Kauf eines unsanierten Hauses? Wer sich eine unsanierte Immobilie anschafft, muss damit rechnen, dass einige Sanierungsmaßnehmen vorgeschrieben sind. Diese sind jedoch einfach und oftmals auch kostengünstiger als andere. Das Dämmen von Rohrleitungen oder ähnliche Maßnahmen gehören mit dazu. Einige dieser Maßnahmen kann man selber durchführen, was eine energetische Sanierung teilweise kostengünstiger machen kann als angenommen.

Man darf als Hausbesitzer und Käufer immer bedenken:  Ein besser isoliertes Haus erhöht die Lebensqualität. Bei notwendigen Renovierungen kann man diese mit einer energetischen Sanierung verbinden, was die zusätzlichen Kosten geringhält.

Öl- und Gasheizungen laufen weiter

Laut einer Umfrage des Portals ImmoScout24 plante im September über die Hälfte der Immobilienbesitzer keine freiwilligen Sanierungsmaßnahmen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt jedoch bestimmte Pflichten vor. Seit dem 1. Januar 2024 sollen alle Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Dies gilt jedoch nur für neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten. Funktionierende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Eine Austauschpflicht besteht frühestens ab 2026. Viele Übergangsfristen und Ausnahmen machen es Hauseigentümern nicht leicht, das Gesetz zu verstehen. Doch in naher Zukunft kommt auf die meisten nicht viel zu.

Keine Panik für Käufer oder Erben

Alrun Jappe von Stiftung Warentest erklärt, dass bei einem Eigentümerwechsel nur die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Rohrleitungen vorgeschrieben ist. Diese Maßnahmen sind günstig. Heizungen müssen nur ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind und es sich um einen Standardheizkessel handelt. Fast überall sind jedoch Brennwert- und Niedertemperatur-Techniken im Einsatz, für die keine Austauschpflicht besteht. Käufer oder Erben müssen also keine Angst vor hohen Sanierungskosten haben. Die meisten Verpflichtungen betreffen günstige Maßnahmen. Dennoch sollten Eigentümer überlegen, wie sie ihr Haus aufwerten können, um den Wohnkomfort zu erhöhen und Energie zu sparen. Es gibt viele Förderungen und Zuschüsse für solche Maßnahmen.

Worauf müssen Käufer und Erben jetzt achten:

  • Der Staat schreibt einfache Maßnahmen wie das Dämmen von Rohrleitungen oder der obersten Geschossdecke vor, die kostengünstig und leicht selbst durchzuführen sind.
  • Sanierungen können den Wohnkomfort erhöhen und langfristig Energie sparen. Bei notwendigen Renovierungen lohnt sich oft eine gleichzeitige energetische Sanierung.
  • Funktionierende Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben und repariert werden. Austauschpflicht besteht frühestens ab 2026.

 

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