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Solarpflicht für Wohngebäude

12 Januar
Solarpflicht für Wohngebäude

Die Solarenergie nimmt in Deutschland einen immer zentraleren Platz ein, wenn es um den Ausbau erneuerbarer Energien und den Klimaschutz geht. Seit einigen Jahren setzen die Bundesländer zunehmend auf eine Solarpflicht für Wohngebäude (Dächer von Wohn- und Nichtwohngebäuden). Doch was bedeutet das konkret für Immobilienbesitzer und Käufer? Hier erfahren Sie die wichtigsten Regelungen und Entwicklungen rund um die Solarpflicht, die seit Januar 2025 in vielen Bundesländern verschärft wurden.

Solarpflicht für Wohngebäude

Warum eine Solarpflicht für Wohngebäude?

Die Solarpflicht dient als zentrale Maßnahme, um die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Mit der Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf Dachflächen können Immobilienbesitzer nicht nur einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern langfristig auch von niedrigeren Energiekosten profitieren. Während eine bundesweite Regelung weiterhin fehlt, haben viele Bundesländer eigene Gesetze und Verordnungen erlassen, die den Ausbau vorantreiben.

Die wichtigsten Regelungen der Bundesländer im Überblick

Die Vorschriften zur Solarpflicht in Deutschland sind komplex und variieren von Bundesland zu Bundesland. Während einige Länder Vorreiter im Ausbau der Solarenergie sind, ziehen andere erst langsam nach. Für Immobilienbesitzer ist es daher entscheidend, die spezifischen Regelungen in ihrer Region zu kennen. Ob Neubau, umfangreiche Dachsanierung oder Bestandsgebäude – die Anforderungen unterscheiden sich je nach Standort und Gebäudeart erheblich. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Regelungen, die ab Januar 2025 in Kraft sind oder angepasst wurden.

Baden-Württemberg

Bereits seit dem 1. Mai 2022 gilt hier eine Solarpflicht für Neubauten von Wohngebäuden. Seit Anfang 2023 wurde die Regelung auf umfassende Dachsanierungen ausgeweitet. Mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche müssen für Photovoltaikanlagen genutzt werden. Alternativ ist die Installation einer solarthermischen Anlage erlaubt.

Bayern

Seit dem 1. Januar 2025 müssen auch bei bestehenden Nichtwohngebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden, sobald die Dachhaut erneuert wird. Für Neubauten von Wohngebäuden gelten diese Vorschriften bereits.

Berlin

Die Hauptstadt verlangt seit Anfang 2023 bei Neubauten mit mehr als 50 m² Dachfläche, dass mindestens 30 % dieser Fläche mit Photovoltaikanlagen belegt werden. Ähnliche Vorschriften gelten auch für umfangreiche Dachsanierungen im Bestand.

Hamburg

Die Solarpflicht wurde in Hamburg 2024 verschärft. Bei Neubauten und umfangreichen Umbauten müssen mindestens 30 % der Dachfläche für Solarenergie genutzt werden. Für Dachsanierungen in Bestandsgebäuden wurde die Einführung der Pflicht auf das Jahr 2024 vorgezogen.

Nordrhein-Westfalen

Ab dem 1. Januar 2025 sind Neubauten von Wohngebäuden in NRW von der Solarpflicht betroffen. Für Dachsanierungen in Altbauten tritt die Verpflichtung ab 2026 in Kraft.

Solarpflicht für Wohngebäude

Was bedeutet die Solarpflicht für Immobilienbesitzer und Käufer?

Für Immobilienbesitzer, die über eine Dachsanierung nachdenken, ist die rechtzeitige Planung entscheidend. Auch Käufer von Neubauten sollten sich frühzeitig informieren, ob und wie die Solarpflicht auf ihre Immobilie angewendet wird. Je nach Bundesland können unterschiedliche Anforderungen gelten, was die Nutzung von Dachflächen betrifft. Neben den gesetzlichen Verpflichtungen können staatliche Förderprogramme dabei helfen, die Investitionskosten zu senken.

Welche Ausnahmen gibt es?

  • Denkmalschutz: Solaranlagen dürfen nicht installiert werden, wenn sie das Erscheinungsbild eines denkmalgeschützten Gebäudes beeinträchtigen.
  • Ungeeignete Dachflächen: Nordausrichtung, starke Verschattung oder bauliche Hindernisse können eine Ausnahme rechtfertigen.
  • Unbillige Härten: Wenn die Installation technisch nicht machbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
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