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Neuer Gebäudetyp E: Die Zukunft des Wohnungsbaus in Deutschland?

27 Juli
Neuer Gebäudetyp E: Die Zukunft des Wohnungsbaus in Deutschland?

Das Thema bezahlbarer Wohnraum ist derzeit in aller Munde. Leider scheint sich die Lage in Deutschland aktuell nicht zu verbessern-den Wohnraum ist weiterhin Mangelware! Die Bundesregierung hat einen innovativen Ansatz entwickelt, um diesem Problem entgegenzuwirken: den Gebäudetyp E. Mit dem Fokus auf Einfachheit und Experimentierfreude soll dieser neue Gebäudetyp das Bauen kostengünstiger und effizienter gestalten. Wir haben uns mit dem Gebäudetyp E befasst, denn er könnte für baldige Immobilienbesitze interessant werden.

Gebäudetyp E soll kommen.

Warum ein neuer Gebäudetyp?

Die steigenden Baukosten sind einer der Hauptgründe, warum es in Deutschland an bezahlbarem Wohnraum mangelt. Viele Bauprojekte scheitern bereits in der Planungsphase aufgrund hoher finanzieller Anforderungen, die durch strikte Bauvorschriften und technische Standards entstehen. Branchenexperten haben mehrfach darauf hingewiesen, dass es oft nicht notwendig ist, nach den höchsten Standards zu bauen. Hier setzt der neue Gebäudetyp E an, um eine sinnvolle Alternative zu bieten.

Was ist der Gebäudetyp E? Der neue Gebäudetyp E, wobei das „E“ für „einfach“ oder „experimentell“ steht, soll hier Abhilfe schaffen. Das Bundesministerium für Wohnen, Bauwesen und Stadtentwicklung (BMWSB) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der es Bauherren ermöglicht, sich auf geringere Baustandards zu einigen. Dabei spielen die rechtliche Sicherheit erst einmal keine Rolle. Denn sie bleibt bestehen. Diese Initiative geht auf Vorschläge von Architekten zurück, die eine Flexibilisierung der Bauvorschriften gefordert haben.

Kostensenkung durch geringere Standards

Ein zentraler Aspekt des Gebäudetyps E ist die Reduktion von Baukosten durch Anpassung der Standards. Dies kann beispielsweise weniger Steckdosen, dünnere Zwischendecken oder den Verzicht auf Keller und Balkone bedeuten. Auch geringere Lärmschutzvorkehrungen können vereinbart werden, solange die Sicherheit der Bewohner gewährleistet bleibt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Bauprozess zu vereinfachen und damit günstiger zu gestalten.

Die Idee, auf bestimmte Standards zu verzichten, mag auf den ersten Blick kontrovers erscheinen. Doch tatsächlich können viele technische Anforderungen, die in der Vergangenheit als unverzichtbar galten, hinterfragt werden, ohne dass dabei die Wohnqualität massiv leidet. Das Prinzip lautet: Was nicht eingebaut wird, kann nicht kaputt gehen und verursacht keine zusätzlichen Kosten.

Gebäudetyp E soll Kostensenkung herbeiführen.

Reaktionen aus der Immobilienbranche

Die Einführung des Gebäudetyps E wurde von der Immobilienbranche positiv aufgenommen. Gunther Adler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), betont die Bedeutung klarer rechtlicher Regelungen, um Unsicherheiten zu vermeiden. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), sieht im Gesetzentwurf einen wichtigen Schritt zur Reduzierung der Baukosten. Auch Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, begrüßt den neuen Ansatz als wichtigen Beitrag für bezahlbares Wohnen.

Adler betont, dass es jetzt entscheidend auf die Konkretisierung sowohl der zivilrechtlichen Regelungen als auch der baurechtlichen Vorgaben ankommt, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Breitner fügt hinzu, dass viele Normen des Bauens, insbesondere bei der Haustechnik, nicht zwingend zu den gewünschten Ergebnissen führen und den Wohnungsbau unnötig verteuern.

Wie sieht dann nun die Zukunft aus? Die Bundesregierung plant, im Herbst 2024 einen Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E im Kabinett zu beschließen. Ab Anfang 2025 soll das Gesetz in Kraft treten und damit das Werk- und Bauvertragsrecht anpassen. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat bereits Mitte Juli 2024 einen Referentenentwurf an die Ressorts geschickt, um die zivilrechtlichen Erleichterungen des Gebäudebaus voranzutreiben.

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E rechtlich absichern und ermöglichen, dass Projekte schneller und kostengünstiger realisiert werden können. Dies könnte nicht nur einen positiven Einfluss auf den Wohnungsmarkt haben, sondern auch innovative Bauansätze fördern.

Somit stellt der Gebäudetyp E einen vielversprechenden Ansatz dar, um den Wohnungsbau in Deutschland wieder bezahlbarer und einfacher zu gestalten. Durch die Flexibilisierung der Bauvorschriften können sowohl Bauherren als auch Bewohner profitieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Initiative in der Praxis bewährt, aber die Weichen für eine positive Entwicklung sind gestellt.

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