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Neue Grundsteuer: Zweifel am Bundesmodell

15 Juni
Neue Grundsteuer: Zweifel am Bundesmodell

Kommt es zu einer neuen Grundsteuer für Immobilienbesitzer? Erst vor wenigen Jahren hat die Neuberechnung der Grundstückssteuer für Sorgenfalten gesorgt. Jetzt sorgt die pauschale Bewertung des Bundesmodells für Aufsehen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Verfahren entschieden, dass die pauschalen Bewertungen der Grundsteuer im Bundesmodell möglicherweise zu hoch sind. Eigentümer sollten die Möglichkeit bekommen, einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Das Bundesmodell nutzen rund 11 von 16 Bundesländern. Die Grundsteuer im Bundesmodell ist ein reformiertes System zur Bewertung und Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden, das ab 2025 in Deutschland angewendet wird. Das Bundesmodell wurde eingeführt, um die Grundsteuer verfassungskonform zu gestalten.

Was beinhaltete das Bundesmodell?

Die Grundsteuer basiert auf dem sogenannten „Grundsteuerwert“, der den Wert von Grundstücken und Gebäuden repräsentiert. Dieser Wert wird anhand bestimmter Parameter pauschal ermittelt, wie z.B. der Lage des Grundstücks, dem Bodenrichtwert und der Nutzungsart. Wichtige Faktoren bei der Bewertung sind die Bodenrichtwerte, die durch Gutachterausschüsse ermittelt werden, sowie standardisierte Bewertungsregeln, die bundesweit gelten.

Diese Richtwerte berücksichtigen durchschnittliche Grundstückspreise in verschiedenen Regionen. Das Bundesmodell nutzt pauschale Bewertungsmethoden, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Das bedeutet, dass individuelle Besonderheiten von Grundstücken und Gebäuden nur eingeschränkt berücksichtigt werden.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof diese pauschale Bewertung kritisiert und in zwei Verfahren entschieden, dass diese eventuell eine zu hohe Pauschalisierung vorsieht.

Kernpunkte der Entscheidungen

Das Bundesmodell, das von elf der sechzehn Bundesländer genutzt wird, ermittelt die Grundsteuerwerte pauschal. Vereinzelte Eigentümer argumentieren, dass ihre Immobilien deutlich weniger wert sein könnten und demnach die Besteuerung zu hoch ist. Demnach müssen laut Bundesfinanzhofe (BFH) die Eigentümer die Möglichkeit erhalten, die Wertigkeit ihrer Immobilien nachzuweisen, wenn diese geringer sein sollte. Dazu sollen Gutachten dienen. Bedeutsam wird dieser Nachweis, wenn der tatsächliche Wert der Grundstücke und Immobilien 40 % vom errechneten abweicht. Wenn die Abweichung weniger als 40 Prozent beträgt, bleibt die pauschal festgesetzte Steuer bestehen.

Der BFH wies darauf hin, dass nach verfassungskonformer Auslegung der Bewertungsvorschriften den Steuerpflichtigen die Möglichkeit gegeben werden muss, einen niedrigeren Immobilienwert nachzuweisen.

Demnach habe der Gesetzgeber die Nachweise nicht ausdrücklich geregelt, wodurch es jetzt zu einem Massenverfahren kam. Jedoch bleibt eine endgültige Entscheidung aus.  Experten raten den Eigentümern jedoch bei einer zu hohen Besteuerung sich gegen den Bescheid der Grundsteuer zu wehren.

Welche Berechnungsgrundlagen gibt es noch?

Wer gerade mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu erwerben, und sich mit der Grundsteuer noch nicht befasst hat, dem möchten wir eine kurze Erläuterung geben. N eben dem Bundesmodell gibt es in Deutschland alternative Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer, die von einigen Bundesländern eingeführt wurden. Die unterschiedlichen Modelle wurden eingeführt, um die Bedürfnisse und einzelnen Gegebenheiten der Regionen zu beachten.

In Bayern ist das Flächenmodell als Besteuerungsgrundlage bekannt. Niedersachsen entschied sich dafür, das Bodenwertmodell anzuwenden, während Hessen das Modell der Äquivalenzzahlen verwendet.  In Hamburg wird man als Immobilienbesitzer das Kostenwertmodell kennenlernen.

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