Der Austausch alter Heizungen ist ein entscheidender Schritt, um die Energiewende voranzutreiben und den CO₂-Ausstoß zu senken. Dies betrifft nicht nur private Hausbesitzer, sondern auch Vermieter und Unternehmen. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hat die Bundesregierung wichtige Anreize geschaffen, um den Heizungstausch finanziell zu unterstützen. Ab dem 27. August 2024 können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümer für Maßnahmen am Sondereigentum Förderanträge stellen. In diesem Artikel erfahren Sie, was das für Sie bedeutet und wie Sie von den Förderprogrammen profitieren können.
Alte Heizungen, die auf fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas basieren, sind nicht nur ineffizient, sondern auch schädlich für die Umwelt. Sie tragen erheblich zum CO₂-Ausstoß bei und verursachen höhere Energiekosten. Die Bundesregierung hat daher mit dem GEG 2024 und der BEG-Reform Maßnahmen ergriffen, um den Austausch dieser veralteten Anlagen zu fördern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu unterstützen.
Seit Februar 2024 können Privatpersonen, die in ihrem selbst bewohnten Einfamilienhaus leben, Anträge für die KfW-Heizungsförderung stellen. Diese Förderung deckt bis zu 30 Prozent der Kosten für den Austausch der alten Heizung durch eine klimafreundlichere Anlage ab. Dazu zählen Investitionen in Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen. Im Mai 2024 wurde der Förderkreis auf Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften erweitert. Nun, ab dem 27. August 2024, sind auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Eigentümer von Sondereigentum antragsberechtigt.
Die Grundförderung von 30 Prozent ist ein wichtiger Bestandteil der BEG. Zusätzlich können Sie von verschiedenen Boni profitieren, die Ihre Investitionskosten weiter senken:
Insgesamt können Grundförderung und Boni bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent kombiniert werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus, was einem maximalen Zuschuss von 21.000 Euro entspricht.
Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt über die KfW-Bank. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahmen stellen, da ein Rechtsanspruch auf die Förderung grundsätzlich nicht besteht. Für Vorhaben, die bereits zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 30. August 2024 begonnen wurden, können Anträge jedoch nachträglich bis zum 30. November 2024 eingereicht werden.
Die Nachweise für die durchgeführten Maßnahmen müssen etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe digital eingereicht werden. Die KfW prüft dann die Nachweisdokumente und die Fördervoraussetzungen. Bei positiver Prüfung wird der Zuschuss in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats überwiesen.
Neben der direkten Förderung des Heizungstauschs können Sie auch Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragen, wie z. B. die Dämmung der Gebäudehülle. Zudem bietet die KfW zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen auf Effizienzhausniveau an. Neu ist ein zinsverbilligter Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für private Selbstnutzer, die sowohl den Heizungstausch als auch Effizienzmaßnahmen umsetzen möchten.
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