Wie geht es beim Heizungstausch 2025 weiter? Eine Frage, die sich vermutlich viele Immobilienkäufer und-besitzer stellen. Vor allem die Thematik Förderung für den Austausch alter Heizungssysteme erzeugt bei vielen Hausbesitzern und -besitzerinnen Kopfzerbrechen. Trotz politischer Unsicherheiten rund um das sogenannte Heizungsgesetz gibt es für Eigentümerinnen und Eigentümer gute Nachrichten: Die staatliche Förderung für den Austausch alter Heizsysteme gegen klimafreundliche Alternativen läuft weiter. Doch was genau heißt das? Wer jetzt handelt, kann sich attraktive Zuschüsse sichern und gleichzeitig die Energiebilanz seiner Immobilie deutlich verbessern.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt auch 2025 bestehen. Das Bundesfinanzministerium zusätzliche Mittel in Höhe von 1,22 Milliarden Euro freigegeben, obwohl der Bundeshaushalt vorläufig geführt wird. Damit wird ein drohender Förderstopp abgewendet und die Förderung über die KfW kann wie geplant fortgesetzt werden.
Antragsberechtigt sind unter anderem:
Die Antragstellung läuft weiterhin zentral über das KfW-Kundenportal „Mein KfW“.
Gefördert wird der Austausch alter fossiler Heizungen gegen umweltfreundliche Systeme. Dazu gehören unter anderem elektrische Wärmepumpen, solarthermische Anlagen und Biomasseheizungen.
Entscheiden Sie sich für den Heizungstausch im Jahr 2025, dann könnte sich der Marktwert Ihrer Immobilie erhöhen. Modernen und energieeffiziente Heizungssysteme stellen eine Wertsteigerung für den späteren Verkauf dar. Zeitgleich sind Sie unabhängig von fossilen Brennstoffen und damit auch von den Preisschwankungen bei Öl oder Gas. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet langfristig zur Nutzung erneuerbarer Energien. Wenn Sie jetzt handeln, profitieren Sie von den aktuellen Fördergeldern.
Wer sich für die Beantragung der Fördergelder interessiert, der sollte wissen, wie sich diese zusammensetzen. Neben der Grundförderung die 30 Prozent der Investitionskosten abdeckt, sind noch der Effizienzbonus oder der Speed-Bonus im Gespräch.
Maximal können jedoch bis zu 70 % der Investitionskosten gefördert werden.
Wer nicht nur die Heizung tauschen, sondern auch in die energetische Sanierung seines Gebäudes investieren möchte, kann weitere Fördermittel beantragen. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan lassen sich Zuschüsse für Heizung und Effizienzmaßnahmen kombinieren. Die Fördersumme liegt bei bis zu 90.000 Euro pro Jahr.
Neu seit 2024: Private Selbstnutzer mit einem Einkommen unter 90.000 Euro jährlich können zinsgünstige Kredite von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit beantragen – mit Tilgungszuschüssen für zusätzliche Entlastung.
Für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer ist der Zeitpunkt ideal, um in die Zukunft ihrer Gebäude zu investieren. Trotz haushaltspolitischer Unsicherheiten stehen die Zeichen auf Förderung.
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