Immobiliennews Artikelansicht Zeitung Notebook Immobilienservice

Heizungstausch 2025

23 April
Heizungstausch 2025

Heizungstausch 2025: Fördergelder weiterhin gesichert

Wie geht es beim Heizungstausch 2025 weiter? Eine Frage, die sich vermutlich viele Immobilienkäufer und-besitzer stellen. Vor allem die Thematik Förderung für den Austausch alter Heizungssysteme erzeugt bei vielen Hausbesitzern und -besitzerinnen Kopfzerbrechen. Trotz politischer Unsicherheiten rund um das sogenannte Heizungsgesetz gibt es für Eigentümerinnen und Eigentümer gute Nachrichten: Die staatliche Förderung für den Austausch alter Heizsysteme gegen klimafreundliche Alternativen läuft weiter. Doch was genau heißt das? Wer jetzt handelt, kann sich attraktive Zuschüsse sichern und gleichzeitig die Energiebilanz seiner Immobilie deutlich verbessern.

Heizungstausch 2025

Heizungstausch 2025: Förderung bleibt, trotz politischer Diskussionen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt auch 2025 bestehen. Das Bundesfinanzministerium zusätzliche Mittel in Höhe von 1,22 Milliarden Euro freigegeben, obwohl der Bundeshaushalt vorläufig geführt wird. Damit wird ein drohender Förderstopp abgewendet und die Förderung über die KfW kann wie geplant fortgesetzt werden.

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Vermieterinnen und Vermieter
  • Eigentümergemeinschaften (WEGs)
  • Unternehmen und Kommunen

Die Antragstellung läuft weiterhin zentral über das KfW-Kundenportal „Mein KfW“.

Welche Heizsysteme werden gefördert?

Gefördert wird der Austausch alter fossiler Heizungen gegen umweltfreundliche Systeme. Dazu gehören unter anderem elektrische Wärmepumpen, solarthermische Anlagen und Biomasseheizungen.

Entscheiden Sie sich für den Heizungstausch im Jahr 2025, dann könnte sich der Marktwert Ihrer Immobilie erhöhen. Modernen und energieeffiziente Heizungssysteme stellen eine Wertsteigerung für den späteren Verkauf dar. Zeitgleich sind Sie unabhängig von fossilen Brennstoffen und damit auch von den Preisschwankungen bei Öl oder Gas. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet langfristig zur Nutzung erneuerbarer Energien. Wenn Sie jetzt handeln, profitieren Sie von den aktuellen Fördergeldern.

Heizungstausch 2025

So setzen sich die Förderbeträge zusammen

Wer sich für die Beantragung der Fördergelder interessiert, der sollte wissen, wie sich diese zusammensetzen. Neben der Grundförderung die 30 Prozent der Investitionskosten abdeckt, sind noch der Effizienzbonus oder der Speed-Bonus im Gespräch.

  • Effizienzbonus: Wenn Wärmepumpen Umweltwärme nutzen oder ein natürliches Kältemittel enthalten, erhalten Hausbesitzer/innen zusätzlich 5 Prozent Zuschuss. Biomasseheizungen mit niedrigen Emissionen können einen Zuschlag von 2.500 Euro erhalten.
  • Speed-Bonus: Sollten Sie die alte Heizung bis Ende 2028 ersetzten, wird auch das mit einem Bonus von 20 Prozent gefördert. Dieser Bonus sinkt alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte und entfällt ab 2037.
  • Einkommensbonus: Nutzen Sie Ihr Eigentum selber und haben ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro jährlich, dürfen Sie sich über eine Förderung von 30 Prozent freuen.

Maximal können jedoch bis zu 70 % der Investitionskosten gefördert werden.

Noch mehr drin: Effizienzmaßnahmen und zinsgünstige Kredite

Wer nicht nur die Heizung tauschen, sondern auch in die energetische Sanierung seines Gebäudes investieren möchte, kann weitere Fördermittel beantragen. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan lassen sich Zuschüsse für Heizung und Effizienzmaßnahmen kombinieren. Die Fördersumme liegt bei bis zu 90.000 Euro pro Jahr.

Neu seit 2024: Private Selbstnutzer mit einem Einkommen unter 90.000 Euro jährlich können zinsgünstige Kredite von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit beantragen – mit Tilgungszuschüssen für zusätzliche Entlastung.

Für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer ist der Zeitpunkt ideal, um in die Zukunft ihrer Gebäude zu investieren. Trotz haushaltspolitischer Unsicherheiten stehen die Zeichen auf Förderung.

Artikel lesen

Weitere aktuelle Beiträge

19 April
Zinssenkung

Zinssenkung: EZB senkt Einlagenzins auf 2,25 Prozent Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 17. April 2025 ihren Leitzins zum siebten Mal seit Juni 2024 gesenkt. Der sogenannte Einlagenzins wurde um 0,25 Prozentpunkte auf 2,25 Prozent reduziert. Auch der Zinssatz, zu dem sich Geschäftsbanken Geld bei der Notenbank leihen können, fiel von 2,65 auf 2,4 Prozent. […]

Artikel lesen
15 April
Zollkrieg und die Immobilienfinanzierung

Was bedeutet der Zollkrieg für die Immobilienfinanzierung? Der Handelskrieg, den der US-Präsident Donald Trump gegen Länder wie China entfesselte, mag auf den ersten Blick wie ein rein außenpolitisches oder wirtschaftliches Thema erscheinen. Doch die Auswirkungen reichen weit über Zölle und Exportzahlen hinaus. Denn dieser Zollkrieg hat auf die Immobilienfinanzierung in Deutschland Einfluss. Zollkrieg und die […]

Artikel lesen