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Grundsteuer: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

4 August
Grundsteuer: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten in Deutschland und betrifft nahezu jeden Immobilienbesitzer. Im Zuge der Reform des Grundsteuergesetzes kam es zu einer entscheidenden Neuerung, die Eigentümer dazu ermutigen könnte, gegen ihre Grundsteuerbescheide vorzugehen. Vor kurzem hat der Bundesfinanzhof (BFH) Zweifel an der Rechtmäßigkeit der im Bundesmodell ermittelten Grundsteuerwerte geäußert. Diese Zweifel bieten Eigentümern nun die Möglichkeit, eine Aussetzung der Vollziehung ihrer Steuerbescheide zu beantragen, sollten sie nachweisen können, dass der ermittelte Grundsteuerwert den tatsächlichen Verkehrswert ihrer Immobilie um mindestens 40 Prozent übersteigt.

Grundsteuerreform: Was ist das Bundesmodell?

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde das sogenannte Bundesmodell eingeführt, das von elf der sechzehn Bundesländer umgesetzt wird. Ziel dieser Reform ist es, eine gerechtere und transparenter berechnete Grundsteuer zu schaffen, die den tatsächlichen Wert einer Immobilie besser widerspiegeln soll. Die Berechnung basiert auf einem pauschalen Ansatz, der Bodenrichtwerte und Gebäudeeigenschaften in die Bewertung einfließen lässt. Allerdings gibt es bereits seit Einführung des Modells erhebliche Kritikpunkte: Viele Eigentümer empfinden die ermittelten Werte als zu hoch, da sie nicht immer den tatsächlichen Marktgegebenheiten entsprechen.

Die Kritik am Bundesmodell kommt unter anderem daher, dass es sich auf pauschalisierte Annahmen stützt, die nicht immer die Besonderheiten eines Grundstücks oder einer Immobilie ausreichend berücksichtigen. Der BFH hat nun entschieden, dass in Fällen, in denen der Grundsteuerwert um mindestens 40 Prozent über dem Verkehrswert liegt, eine Aussetzung der Vollziehung beantragt werden kann. Diese Entscheidung betrifft allerdings nur die Länder, die das Bundesmodell nutzen. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Hamburg setzen auf eigene Modelle und sind somit von dieser Regelung nicht betroffen.

Die Rolle des BFH: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Der Bundesfinanzhof hat in seinen jüngsten Entscheidungen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerfestsetzungen im Bundesmodell geäußert. Diese Zweifel beziehen sich vor allem auf die pauschalen Bewertungsmethoden, die im Bundesmodell verwendet werden. Der BFH hat festgestellt, dass die aktuelle Berechnung der Grundsteuerwerte möglicherweise gegen das Übermaßverbot verstößt, welches besagt, dass staatliche Eingriffe in die Rechte des Einzelnen nicht unverhältnismäßig sein dürfen. Konkret bemängelt der BFH, dass die Steuerpflichtigen bisher keine Möglichkeit hatten, einen niedrigeren Wert ihres Grundstücks nachzuweisen, der unter dem pauschal ermittelten Wert liegt. Ein solches Nachweisverfahren ist im Gesetz bisher nicht vorgesehen, weshalb der BFH das Fehlen eines solchen Nachweises als problematisch ansieht. In zwei Fällen kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Antragsteller plausibel machen könnten, dass ihre Immobilien tatsächlich weniger wert sind als von den Finanzämtern festgestellt. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben daraufhin koordinierte Erlasse herausgegeben, die den Finanzämtern Anweisungen geben, wie mit solchen Fällen umzugehen ist.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Was Eigentümer jetzt tun können

Für Immobilienbesitzer bedeutet die Entscheidung des BFH eine neue Möglichkeit, gegen möglicherweise ungerechtfertigte Steuerfestsetzungen vorzugehen. Um eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, müssen Eigentümer nachweisen, dass der festgestellte Grundsteuerwert den tatsächlichen Verkehrswert ihrer Immobilie um mindestens 40 Prozent übersteigt. Der Nachweis eines geringeren Verkehrswertes kann beispielsweise durch ein unabhängiges Gutachten erbracht werden, das die spezifischen Merkmale und den Zustand der Immobilie berücksichtigt. Die Steuerpflichtigen tragen dabei die Beweislast, was bedeutet, dass sie selbst dafür verantwortlich sind, entsprechende Belege vorzulegen. Sollte der Nachweis erfolgreich erbracht werden, ist das Finanzamt verpflichtet, den niedrigeren Wert anzuerkennen und die Steuer entsprechend zu korrigieren. Diese Möglichkeit zur Korrektur bietet nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch eine gewisse rechtliche Sicherheit für Eigentümer, die ihre Immobilien realistisch bewertet sehen möchten.

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