Die Grundsteuerreform trat zum 1. Januar 2025 in Kraft und bringt einige Änderungen für Immobilieneigentümer mit sich. Die Umsetzung der Grundsteuer 2025 erfolgt nicht einheitlich, denn einige Bundesländer weichen vom Bundesmodell ab oder passen ihre Hebesätze an. Dadurch sollen Belastungsverschiebungen vermieden werden. Was bedeutet das für Sie als Hauseigentümer? Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Die Grundsteuer 2025 setzt sich aus drei Faktoren zusammen, dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz. Während die ersten beiden Faktoren durch das Gesetz festgelegt sind, bestimmen die Kommunen die Hebesätze selbst. Dadurch gibt es aktuell Unstimmigkeiten bei der Berechnung der Grundsteuer.
Ziel der Reform war es, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten. Dadurch sollte die Mehrbelastung für Eigentümer verringert werden. Doch durch Unterschiede in den Bodenrichtwerten und Immobilienpreisen würde es ohne Anpassungen zu erheblichen Verschiebungen kommen. Einige Bundesländer haben daher eigene Regelungen geschaffen, um eine gerechtere Verteilung zu gewährleisten.
Einige Bundesländer haben Gesetze erlassen, die den Kommunen ermöglichen, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einzuführen. In Rheinland-Pfalz können Kommunen unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke festlegen, ohne dies gesondert begründen zu müssen.
Sachsen-Anhalt hat eine Regelung geschaffen, die eine aufkommensneutrale Erhebung der Grundsteuer erleichtert und ungewollte Mehrbelastungen für Wohneigentümer verhindern soll. Der Hamburger Senat hingegen hat beschlossen, die Steuermesszahl für Wohnimmobilien auf 0,70 und für Gewerbeimmobilien auf 0,87 festzulegen. Zudem wird ein hoher Hebesatz von 8.000 % für baureifes, aber unbebautes Land eingeführt.
Hessen nahm ebenfalls Anpassungen vor, nachdem einige Kommunen ihre Hebesätze rückwirkend geändert hatten. In Bremen hätte das Bundesmodell zu hohen Mehrbelastungen geführt, weshalb eigene Messzahlen eingeführt wurden, um eine faire Verteilung zu gewährleisten.
Berlin hat den Hebesatz von 810 % auf 470 % gesenkt, um zu verhindern, dass Eigentümer und Mieter höhere Wohnkosten tragen müssen.
Mittlerweile haben einige Bundesländer Transparenzregister eingerichtet, in denen Kommunen ihre aufkommensneutralen Hebesätze veröffentlichen. Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben bereits online zugängliche Register für Ihre Bürger*innen. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, NRW, Sachsen und dem Saarland wurden Empfehlungen zu fairen Hebesätzen veröffentlicht.
In Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern müssen die Kommunen sowohl die fairen als auch die tatsächlich festgesetzten Hebesätze offenlegen. Diese digitalen Hilfsmittel können Eigentümern helfen, ihre neue Grundsteuer besser einzuschätzen.
Die Neuberechnung der Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht gefordert, doch nicht alle Eigentümer sind mit den neuen Regelungen einverstanden. Bereits jetzt gibt es erste Klagen gegen die Reform. In Nordrhein-Westfalen wurde eine Musterklage gegen das Bundesmodell vom Finanzgericht Köln abgewiesen, da das Gericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken sah. In Hamburg wurde eine ähnliche Klage gegen die Grundsteuerreform ebenfalls abgelehnt. Allerdings wurde dort die Revision zugelassen, sodass sich der Bundesfinanzhof abschließend mit der Thematik befassen wird.
Die Grundsteuerreform bringt für Immobilieneigentümer einige Veränderungen mit sich. In vielen Bundesländern wurden Maßnahmen getroffen, um unerwünschte Belastungen zu verhindern. Dennoch sollten Eigentümer die Entwicklungen genau im Blick behalten und sich über die in ihrer Kommune geltenden Hebesätze informieren. Digitale Rechner und Transparenzregister können hierbei helfen.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob weitere Anpassungen notwendig sind oder ob neue rechtliche Herausforderungen auf die Grundsteuerreform zukommen. Bleiben Sie informiert!
Weitere aktuelle Beiträge
Die Kosten für das Heizen steigen drastisch. Mit der Reform des Emissionshandels und der geplanten Erhöhung der CO2-Bepreisung wird das Wohnen für viele Menschen teurer. Doch was bedeutet die CO2-Preiserhöhung konkret für Sie als Immobilienbesitzer oder Mieter? Und gibt es Alternativen zur reinen Marktlösung, die soziale Schieflagen verhindern können? CO2-Preiserhöhung – Warum steigen die Heizkosten? […]
Der Immobilienmarkt zeigt auch zu Beginn des Jahres 2025 eine klare Entwicklung: Während die Preise für Häuser stagnieren oder leicht fallen, steigen die Kosten für Eigentumswohnungen weiter an. Laut dem Europace Hauspreisindex (EPX) erhöhte sich der Index für Eigentumswohnungen im Januar 2025 um 0,58 Prozent und erreichte 215,40 Punkte. Damit verzeichnen Eigentumswohnungen die stärkste Preissteigerung […]