Wer Wohnungseigentümer oder Mieter ist, hatte es bisher immer schwer, ein Balkonkraftwerk zu erhalten. Ein neues Gesetz erleichtert diesen Einsatz jetzt massiv. Im Oktober 2024 trat ein Gesetz in Kraft, das die Installation von Balkonkraftwerken in Mietobjekten deutlich erleichtert. Das Gesetz ändert Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Dadurch soll der Einsatz von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerke) für Mieter und Wohnungseigentümer erleichtert werden. Insbesondere für Wohnungseigentümer, die über Investitionen in Mietobjekte nachdenken, ergeben sich daraus neue Chancen und einige Herausforderungen. Wir haben uns diese Herausforderungen und Chancen genauer angesehen.
Balkonkraftwerke, auch bekannt als Minisolaranlagen oder Steckersolargeräte, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Sie dienen als kosteneffiziente Methode, um die Stromkosten zu senken. Zeitgleich kann jeder Mieter oder Vermieter einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bisher war die Installation dieser Kraftwerke für Mieter und Wohnungseigentümer kompliziert. Das wiederum schreckte viele Interessenten ab.
Mit der aktuellen Gesetzesänderung ist es für Mieter und Wohnungseigentümer einfacher, solche Balkonkraftwerke zu installieren. Bisher brauchten Mieter die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters. Wohnungseigentümer hingegen benötigten die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft (WEG). Diese Zustimmung darf nun nicht mehr ohne triftigen Grund verweigert werden.
Was genau heißt das für Wohnungseigentümer und Mieter? Balkonkraftwerke sind jetzt im Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen. Das bedeutet, dass Mieter und Eigentümer einen rechtlichen Anspruch auf die Genehmigung eines Balkonkraftwerks haben.
Es ergibt sich jedoch nicht nur für Wohnungseigentümer ein Vorteil, sondern auch für Vermieter. Vermieter können in Zukunft ihre Immobilie zukunftssicher gestalten, ohne ihren Mietern unnötig Steine in den Weg zu legen.
Obwohl Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften die Installation dieser Anlagen nicht mehr grundlos ablehnen können, bleibt ihnen doch ein gewisses Mitspracherecht. Im Speziellen bei der Art und Weise der Installation. Vermieter können also durchaus festlegen, wie und wo die Balkonkraftwerke angebracht werden. Dadurch haben sie weiterhin einen Einfluss auf das optische Erscheinungsbild der Immobilie. Diese Regelungen dürfen jedoch nicht überzogen sein. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Umsetzung für Mieter und Eigentümer so einfach wie möglich zu gestalten.
Bereits seit dem 1. April 2024 gelten vereinfachte Regeln zur Anmeldung von Balkonkraftwerken bei der Bundesnetzagentur. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist nun unkomplizierter und schneller. Zudem hat das sogenannte Solarpaket I eine weitere Lockerung gebracht. Künftig ist es möglich, die Steckersolargeräte über eine normale Haushaltssteckdose anzuschließen. Auch dürfen alte, nicht digitale Stromzähler übergangsweise weiterverwendet werden.
Für Vermieter bieten die neuen Regelungen zahlreiche Möglichkeiten.
Die Änderung steigert die Nutzung von Balkonkraftwerken, wodurch die Attraktivität der Mietobjekte steigt. Immer mehr Mieter legen Wert auf umweltfreundliche und energieeffiziente Wohnmöglichkeiten. Mit der Ermöglichung solcher Kraftwerke kommen Vermieter diesem wachsenden Bedürfnis nach. Damit steigt das Interesse an Mietobjekten.
Zum anderen lassen sich durch den Einsatz der Minisolaranlagen die Stromkosten der Mieter senken. Das führt auf lange Sicht zu einer insgesamt höheren Mietzufriedenheit. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise kann dies ein entscheidender Vorteil sein.
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