Ein neuer „Gebäude-TÜV“ soll kommen! Mit dieser Nachricht versetzt das Deutsche Institut für Normung (DIN) die Immobilienbranche in die nächste Schockstarre. Doch was ist der „Gebäude-TÜV“ überhaupt? Es handelt sich um eine neue DIN-Norm zur regelmäßigen Überprüfung von Wohngebäuden. Die Einführung der Norm entfacht derzeit hitzige Debatten in Politik und Immobilienwirtschaft. Kritiker warnen vor steigenden Wohnkosten und zusätzlicher Bürokratie. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hingegen spricht von einer praxisnahen Orientierungshilfe für Eigentümer. Doch was steckt wirklich hinter dem sogenannten „Gebäude-TÜV“?
Der 40-seitige Normen-Entwurf mit dem Titel „Verkehrssicherheitsüberprüfung für Wohngebäude“ enthält konkrete Vorschläge für regelmäßige Prüfungen an und in Gebäuden. Ziel der neuen Norm soll die Vermeidung von Schäden und eine langfristige Kostensenkung sein. Bisher beton das Deutsche Institut für Normung (DIN), dass es sich um keine verpflichtende Umsetzung handelt, sondern die neue Regelung lediglich eine Orientierungshilfe sein soll.
Welche Bestandteile sollen in der neuen Regelung vorkommen:
Ziel sei es laut DIN, Eigentümer bei der Wahrung ihrer Verkehrssicherungspflichten zu unterstützen und Unfälle – etwa durch herabfallende Bauteile oder defekte Treppen – zu vermeiden.
Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen sowie mehrere Politiker reagieren mit scharfer Kritik auf die geplante Norm. Konrad Adenauer, Präsident des Verbands, warnt vor einer weiteren Verteuerung des Wohnens. Auch Bayerns Bauminister Christian Bernreiter bezeichnet die Norm als „bürokratischen Wahnsinn“, der keinen echten Mehrwert biete, jedoch erhebliche Kosten verursachen könne.
Ein zusätzlicher Kritikpunkt: Die Norm sieht eine neue Qualifikation für die Prüfenden sowie ein strukturiertes Verfahren zur Risikobewertung vor. Kritiker befürchten, dass daraus ein de facto verpflichtender „Gebäude-TÜV“ entstehen könnte – mit erheblichen finanziellen Folgen für Eigentümer und Mieter.
Das DIN stellt klar in einem Statement deutlich heraus, dass die Norm nicht verpflichtend sei, sondern diene ausschließlich als Orientierung. Ziel sei es, bestehende gesetzliche Anforderungen in einem übersichtlichen und praxisnahen Leitfaden zu bündeln. Zusätzliche Prüfpflichten oder Kosten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, seien nicht vorgesehen.
Zudem argumentiert das Institut, das frühzeitige Prüfungen langfristig helfen könnten, größere Schäden zu vermeiden. Auch auf Seiten der Mieter erhöhe sich durch regelmäßige Kontrollen die Sicherheit.
Der Entwurf der Norm kann noch bis zum 7. April 2025 öffentlich kommentiert werden. Bisher sind laut DIN noch keine Stellungnahmen eingegangen. Dennoch ist die öffentliche Aufmerksamkeit groß, weil Medien und Verbände teils widersprüchliche Informationen verbreiten.
Für Immobilienbesitzer besteht aktuell kein akuter Handlungsbedarf – es handelt sich bislang um einen Entwurf, nicht um eine verpflichtende Regelung. Dennoch lohnt es sich, die Diskussion aufmerksam zu verfolgen. Sollte sich der Entwurf durchsetzen, könnte er künftig als Maßstab für Sorgfaltspflichten herangezogen werden – etwa im Schadensfall.
Wer heute schon in die Sicherheit seiner Immobilie investiert, handelt nicht nur verantwortungsvoll gegenüber Mietern, sondern beugt auch möglichen Folgekosten vor.
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