Für die meisten Immobilienkäufer und auch Verkäufer werden energetische Maßnahmen immer interessanter. Der Grund dafür liegt nicht nur in der Einsparung der Energiekosten, sondern auch wegen steuerlicher Vergünstigungen, die den finanziellen Aufwand abfedern können. Wir haben uns mit dem Thema intensiver beschäftigt. Wie können Sie als Immobilienkäufer und -verkäufer die Vorteile nutzen.
Energetische Sanierungen können teuer sein, weshalb sehr viele Immobilienbesitzer genau vor dieser Investition zurückschrecken. Die gute Nachricht ist: Der Staat bietet Unterstützung. Der § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen. Welche energetischen Maßnahmen könnten Immobilieninteressenten und -besitzer anstreben_
Wie hoch ist die Steuerermäßigung? Die Steuerermäßigung summiert sich über drei Jahre zu einer attraktiven Entlastung. Insgesamt ergibt sich eine mögliche Steuerersparnis von bis zu 40.000 Euro. Das ist nicht nur eine kleine Finanzspritze – es ist eine echte Rendite für Ihr Engagement in die Zukunft Ihrer Immobilie!
Wieviel können Sie wirklich sparen:
Der Weg zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen ist klar geregelt. Jedoch handelt es sich hierbei keineswegs nur um eine Formsache. Um von den finanziellen Vorteilen zu profitieren, müssen Eigentümer genau hinschauen und sorgfältig planen.
Eigennutzung der Immobilie: Keine Förderung für Vermietung oder Leerstand
Die erste Hürde bei der Beantragung zeigt sich darin, dass die Immobilie der Eigennutzung dienen muss. Ob es sich um Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung handelt, ist dabei weniger relevant. Vermietete Objekte oder leerstehende Immobilien fallen nicht unter diese Regelung.
Tipp: Wenn Sie eine Immobilie kaufen und sanieren möchten, sollten Sie sicherstellen, dass die Nutzung vor Beginn der Maßnahmen klar geregelt ist.
Rechnung und Nachweis: Papierkram, der sich auszahlt
Der Nachweis Ihrer Ausgaben und Aufwendungen ist eine der wichtigsten Anforderungen, wenn Sie einen steuerlichen Vorteil wollen. Dabei gibt es klare Regeln, wie die Rechnung gestaltet sein muss:
Zusätzlich ist entscheidend, dass die Rechnung vollständig bezahlt wurde, bevor Sie die Steuerermäßigung beantragen.
Tipp: Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Eine detaillierte Dokumentation kann im Zweifelsfall den Unterschied machen.
Der Zahlungszeitpunkt: Timing ist alles
Ein oft übersehener, aber zentraler Punkt ist der Zeitpunkt der Zahlung. Hierzu ein aktueller Fall des Bundesfinanzhofs (BFH): Ein Paar ließ eine neue Heizungsanlage installieren, zahlte die Rechnung jedoch in Raten. Das Finanzamt lehnte die Steuerermäßigung ab, da erst nach der vollständigen Zahlung der Betrag als „abgeschlossen“ gilt.
Denken Sie daran: Ratenzahlungen können steuerliche Vorteile verzögern. Auch Teilzahlungen in früheren Jahren zählen erst im Jahr der letzten Rate.
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