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Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer

16 November
Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer

Die geplante Asbest-Erkundungspflicht für Gebäudeeigentümer wurde aufgehoben. Das Bundeskabinett hat entschieden, dass Eigentümer bei Renovierungen nicht mehr selbst für die Asbestprüfung verantwortlich sind. Stattdessen sind die bauausführenden Unternehmen dafür zuständig. Diese Änderung bringt viele Vorteile, vor allem für Besitzer älterer Gebäude. Doch was bedeutet das konkret für Käufer und Verkäufer von Immobilien?

Asbest-Erkundungspflicht

Neue Gefahrstoffverordnung entlastet Eigentümer

Am 13. November 2024 hat das Bundeskabinett eine Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschlossen. Immobilienbesitzer müssen nun vor einer Renovierung keine umfassenden Asbestuntersuchungen mehr durchführen. Diese Aufgabe übernimmt jetzt das bauausführende Unternehmen.

Die Änderung betrifft besonders die Eigentümer älterer Gebäude. Vor dem Baujahr 1993 wurde Asbest häufig als Baustoff verwendet, was oft zu Unsicherheiten führte. Jetzt reicht es, wenn Eigentümer das Baujahr und die Baugeschichte des Gebäudes an das Bauunternehmen weitergeben. Die Fachkräfte übernehmen dann die Asbestprüfung.

Ein guter Kompromiss für Eigentümer und Handwerker

Die Wohnungswirtschaft begrüßt diese Entscheidung. Laut Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, ist dies ein fairer Kompromiss. Gebäudeeigentümer müssen nur die vorhandenen Informationen weitergeben. Die genaue Asbestprüfung wird von den Bauunternehmen übernommen. Das macht anstehende energetische Sanierungen einfacher und unterstützt die Erreichung der Klimaziele.

Ohne diese Änderung wären Renovierungen viel komplizierter und teurer geworden. Eigentümer hätten alle Bauteile vorab untersuchen lassen müssen. Jetzt ist der Weg frei für einfachere Renovierungen. Das Ziel, Wohnraum zu modernisieren, bleibt somit realistisch.

Asbest-Erkundungspflicht

Was bedeutet das für Kaufinteressenten?

Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich dennoch mit dem Thema Asbest beschäftigen. Besonders in älteren Gebäuden kann Asbest weiterhin ein Risiko darstellen. Durch die neue Gefahrstoffverordnung sind die potenziellen Risiken nun besser kalkulierbar. Als Käufer ist es wichtig, auf vorhandene Dokumentationen zum Baujahr und zur Nutzungsgeschichte zu achten.

Mit der neuen Regelung wird die Verantwortung klarer aufgeteilt: Der Eigentümer liefert die Informationen, und das Bauunternehmen führt die Prüfung durch. Das macht es für Eigentümer und Käufer einfacher, die Risiken einzuschätzen. So gibt es mehr Sicherheit und weniger Unsicherheit bei Renovierungen.

Weniger Pflichten und klare Verantwortung

Die neue Gefahrstoffverordnung entlastet Gebäudeeigentümer deutlich. Die Pflicht zur Asbesterkundung bei Sanierungen liegt nun bei den Bauunternehmen. Für Immobilienkäufer bedeutet das mehr Planungssicherheit, während Verkäufer sich auf eine geringere Dokumentationspflicht einstellen können.

Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung – für Eigentümer, Käufer und die Bauwirtschaft gleichermaßen.

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